kann es sein, dass ich mal den Satz "in dubio pro reum" gelesen habe??? Was bedeutet dann "reum"....vielleicht habe ich mich auch geirrt....bitte lacht mich nicht aus.....vielleicht war es auch ein ähnliches Wort.....
Danke schonmal für Eure Hilfe
Fünf antworten:
2006-08-15 10:01:33 UTC
Nein, das heißt: "in dubio pro reO" - also im Zweifel für den Angeklagten und das ist ein feststehender Begriff.
feelflows
2006-08-15 17:00:48 UTC
in dubio pro reo ... Im Zweifel für den Angeklagten
renate
2006-08-15 17:07:52 UTC
In dubio pro reo gleich : Im Zweifel für den Ångeklagten
In dubio contra reum gleich: Im Zweifel gegen den Angeklagten
Viele Grüße
WOLF
2006-08-15 16:59:54 UTC
das heisst übersetzt IM ZWEIFEL FÜR DEN ANGEKLAGTEN
2006-08-15 18:57:11 UTC
yeap! so ist es.
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